Deutschlandstipendium

Die RPJAM GmbH vergibt pro Wintersemester (1.9. eines jeden Jahres) jeweils 2 Deutschland-Stipendien. Zur Verfügung gestellt werden diese je zur Hälfte von der „Hans-Thomann-Stiftung“ und dem Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Bewerbung, Vergabe und Auswahlkriterien werden nach dem Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (StipG) durchgeführt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stipg/BJNR095700010.html

Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist zum 1.9. endet am 31.7. des selben Jahres.

Wer kann sich bewerben?
Bewerben kann sich jeder Interessent, gleich welcher Nationalität. Die Förderung steht auch Studenten zur Verfügung, die bereits eingeschrieben sind und so die Möglichkeit haben, im Lauf ihrer Ausbildung in den Genuss der Förderung zu kommen.

Bewerbungsunterlagen

Neben der obligatorischen Aufnahmeprüfung am Hauptfachinstrument, die mit einer guten oder sehr guten Leistung bestanden sein muss, erklärt der/die Bewerber/in in einem Statement

die Beweggründe die zu einem Musikstudium geführt haben
warum er/sie Empfänger der Förderung sein sollte
sein/ihr soziales Engagement

Umfang der Förderung

Die Förderung beträgt 300,- Euro pro Monat über die Dauer von 12 Monaten. Der Gesamtwert von 3.600,- Euro bleibt als Einkommen bei Sozialleistungen unberücksichtigt und hat somit keinen Einfluss auf weitere Förderungen wie KFW-Förderungen oder BAföG.

Auswahl

Die Auswahl der Bewerber obligt der Leitung der RPJAM. Die Förderung als solche ist nicht einklagbar.