BDFM Bundesverband der freien Musikschulen

BdFM – Lehrbefähigung.

Werde zertifizierter Musiklehrer durch die RPJAM.

Die BdFM – Lehrbefähigung des Bundesverbandes der freien Musikschulen

Die RPJAM übernimmt im Auftrag des Bundesverbandes der freien Musikschulen die Prüfung zur BdFM-Lehrbefähigung. Die BdFM-Lehrbefähigung weist musikpädagogische Mindeststandards aus und berechtigt zum Unterrichten an zertifizierten Musikschulen des Bundesverbandes der freien Musikschulen.

Um an zertifizierten Musikschulen des BdFM unterrichten zu können, benötigen Lehrkräfte eine BdFM-Lehrerlaubnis, wenn sie über keine der folgenden Qualifikationen verfügen:

a. Bachelor oder Master (Künstlerisch und/oder pädagogisch, Fach Musik)
b. Diplom-Musiklehrer/in, Diplom-Musiker/in
c. staatlich geprüfte(r) oder staatlich anerkannte(r) Musiklehrer/in
d. Magister Musikpädagogik
e. Lehrer/in mit der Lehrbefähigung im Fach Musik für allgemeinbildende Schulen
f. Staatsexamen als Schulmusiker/in
g. Kirchenmusiker/in mit A- oder B-Abschlussprüfung
h. Qualitätszertifikat des Tonkünstlerverbandes Bayern

 

 

BdFM & RPJAM

In Kooperation mit dem Bundesverband der freien Musikschulen sind wir für die Prüfung der Lehrbefähigungen zuständig. Die RPJAM ist als Berufsfachschule staatlich anerkannt und durch das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst zertifiziert.

 

Info Antragstellung

1. Pflichtangaben:

  • Video mit folgenden Inhalten:
    • Vorstellung der eigenen Person (ca. 1 Min.)
    • Demonstration der musikalischen Fähigkeiten in guter Klangqualität und zwei unterschiedlichen stilistischen Richtungen. Ein Beispiel solistisch oder in kleiner Besetzung / technischer Begleitung. (Zusammen max. ca. 10 Min.)
    • Zwei Lehrproben von jeweils ca 30 Minunten. (Hinweise zur Video-Lehrprobe weiter unten)
  • Lichtbild
  • Tabellarischer Lebenslauf (pdf-Dokument)
  • musikalischer Werdegang
  • Nachweise und Informationen über absolvierte Ausbildungen und Fortbildungen (z. B: Zeugnisse, Zertifikate, Bestätigungen, bei Studenten: Studiennachweis)
  • Kurze Ausführung der im Unterricht angewandten Lehrmethoden bzw. des verwendetem Lehrmaterials
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Unterrichtskonzeption (pdf-Dokument) bestehend aus:

    • Zielsetzung

    • Pädagogisches und methodisches Konzept

    • Unterrichtsformen und Unterrichtsstruktur

    • Übersicht der Unterrichtsinhalte

 

2. Zusatzangaben

  • Konzertprogramm von Schülerkonzerten

  • Schülererfolge (z.B. bestandene Aufnahmeprüfungen, erfolgreiche Teilnahme an Jugend musiziert, Abitur im Fach Musik, Musiker in überregionalen Bands usw.)

  • Eigene Kompositionen

  • Presseberichte, Flyer, Plakate von Konzerten oder Projekten

 

3. Hinweise

Die eingereichten Unterlagen sollen folgendes nachweisen:

  • mindestens 3 Jahre Tätigkeit als Musiker
  • eine mehrjährige Arbeit als Musiklehrer

Fehlen mehrere und wesentliche Angaben, kann eine weitere Bearbeitung des Antrages abgelehnt werden. Bei Dozenten für das Fach EMP muss keine Berufstätigkeit als Musiker nachgewiesen werden.

Infos zur Video-Lehrprobe

 

1. Produktion

  • Die Lehrproben müssen in Dateien via www.dropbox.com oder www.wetransfer.com an die RPJAM übermittelt werden.

  • Das Dateiformat muss von dem VCL media player geöffnet werden können ( z.B. .mov, .mp4, .wmv) 

  • Die Summe der Videos sollte die maximale Dauer von 75 Minuten nicht überschreiten. Längere Videos können nicht komplett gewertet werden. 

 

2. Inhalte

Das Video / die Videos sollten diese Teile enthalten
 

  • Vorstellung der Person (ca. 1 Minute)

  • Demonstration der instrumentalen Fähigkeiten (max. 2 x 5 Minuten)

  • 2 Lehrproben (je ca. 30 Minuten)

 

Die Lehrprobe soll Folgendes enthalten

Einen Einblick in den Unterricht mit den SchülerInnen. Die Lehrprobe ist der wichtigste Teil des einzureichenden Videos. Es soll möglichst mehrere Facetten des Unterrichts zeigen:

 

Instrumental- / Gesangsunterricht

  • Unterrichtsmitschnitt bei mindestens zwei verschiedenen  SchülerInnen

  • Unterschiedliche Themen

  • Verschiedene Niveaustufen und Alters-Zugehörigkeiten

  • Keine Videos, die beispielsweise nur 15 Minuten Warm-Ups enthalten

Elementare Musikpädagogik 

  • Unterrichtsmitschnitt in mindestens zwei verschiedenen Gruppen

  • Unterschiedliche Themen

  • Vortrag zweier Lieder mit eigener Instrumentalbegleitung (Harmonieinstrument)

  • Verschiedene Niveaustufen und Alterszugehörigkeiten

  • Keine Videos, die beispielsweise nur 15 Minuten Warm-Ups enthalten

 

Das Prüfungsteam

Das Prüfungsteam der bdfm-Lehrbefähigung besteht aus qualifizierten Prüfern mit einer entsprechenden Reputation. Das Prüfungskomitee einer Prüfung besteht immer aus drei Personen bzw. Funktionen:

  • Vorsitzende/r
  • Pädagogische FachprüferIn
  • Instrumentale/r bzw. vokale/r FachprüferIn

 

Bewertung der Jury

1. Bewertung persönlicher Angaben

 

  • Bewertung Lebenslauf und beruflicher Erfolg

  • Nachhaltigkeit beruflicher Tätigkeiten als Pädagoge / Selbstdarstellung

  • Absolvierte Aus- und Weiterbildungen

  • Erfolge Schüler / Lehrmethode / Komposition 

2. Künstlerische / musikalische Qualität:

  • künstlerische Erscheinung, Authentizität 

  • Instrumentales Können

  • Vielseitigkeit / Gesamteindruck als Musiker

3. Pädagogische Qualifikation

  • Ansprache, Kontakt zum Schüler

  • Vermittlung der Inhalte und Unterrichtsstruktur

  • Gesamteindruck / Unterrichtserfahrung (mehrjährig)

Gebühren

Die Gebühren für die Zertifizierung von Lehrern an Musikschulen beträgt 349,- Euro. 

Ist die Musikschule Mitglied im BDFM, betragen die Gebühren 299,- Euro.

 

Bitte überweisen Sie die Gebühren vorab auf das Konto der RPJAM

IBAN DE40 5135 0025 0205 0658 48

Studienbeginn.

Sommersemester

1. März

Wintersemester

1. September

Wie Du uns erreichst.

Telefon

+49 641 – 13 27 04 85

Adresse

Grünberger Straße 140 – Gebäude 600
35394 Gießen